Auf der Mitgliederversammlung am

Donnerstag, den 29.09.2022, 19:30 Uhr in der Gaststätte Hölschermann in Gehrde

wollen wir neben der Abstimmung über die oben erwähnte Satzungsänderung über die neuen Entwicklungen informieren. Außerdem wollen wir mit unseren Mitgliedern über diese Entwicklungen ins Gespräch kommen.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung!

Der Vorstand

Bürgerinitiative passt Satzung den aktuellen Erfordernissen an!

Um auf die aktuellen Planungen in unserer Region zu neuen erdverlegten Höchstspannungs-Gleichstromtrassen, die den Windstrom aus der Nordsee in südliche Gefilde unseres Landes transportieren sollen, entsprechend reagieren zu können, möchten wir einige Anpassungen in unserer Satzung vornehmen.

Zunächst möchten wir unseren Namen mit einem Zusatz erweitern:

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Bürger gegen 380 kV e.V. – Energiewende mitgestalten“.

Weitere Anpassungen sollen im §3 Vereinszweck erfolgen, die Sie im Wortlaut insbesondere unter Punkt 4. (1) finden:


§ 3 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 52 ff. AO).
  2. Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutzes, sowie der Artenvielfalt.
  3. Der Verein bezweckt unter Ausschluss von Erwerbszwecken die Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit den durch die Energiewende erforderlichen Eingriffen in Umwelt und Landschaft.
  4. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    1. Diskussion geplanter Trassenalternativen von Höchstspannungsleitungen, sowohl als Freileitungen, wie auch als Erdkabel mit den dazugehörenden technischen Einrichtungen.
    2. Kontakte zu Behörden, Netzbetreibern, Kommunen, Umwelt- und Naturschutzorganisationen mit dem Ziel, den Vereinszweck gem. Abs. 2 zu erreichen.
    3. Aktuelle Informationen an Mitglieder und Öffentlichkeit über den Stand der Leitungsprojekte und die Verhandlungen mit Behörden und Organisationen.
    4. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen ähnlicher Zielsetzungen, um die Interessen der Mitglieder und Bürger erfolgreicher vertreten zu können.
    5. Unterstützung der Mitglieder bei Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit den geplanten Leitungstrassen.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Notwendige Auslagen können erstattet werden.

Außerdem sollen die Formalien zur Einladung den aktuellen Erfordernissen in § 10 Punkt 3 angepasst werden:

§ 10

3. Die Einberufung bzw. Einladung zur MV erfolgt per E-Mail sowie über die Homepage und per Aushang an öffentlichen Stellen. Die Ladungsfrist beträgt 7 Wochentagen. 

Zum Vergleich hier der entsprechende Auszug aus der Satzung von 2016, die dem Verein bisher zugrunde liegt:

Satzungsauszug vom 10.08.2016

§ 3 Vereinszweck

1. Der Verein bezweckt unter Ausschluss von Erwerbszwecken die Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer 380 kV Höchstspannungsleitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Netzentwicklungsplan 2013, Projekt P21).

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§52 ff. AO).

3. Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutzes sowie der Artenvielfalt.

4. Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

(1) Information der Bevölkerung über gesundheitliche Auswirkungen von Elektrosmog.

(2) Diskussion geplanter 380 kV Trassenalternativen des Projektes P21 mit dem Ziel, das Landschaftsbild störende Freileitungen in bisher von derartigen Trassen unberührten Regionen zu vermeiden.

(3) Kontakte zu Behörden, Netzbetreibern, Kommunen, Umwelt- und Naturschutzorganisationen mit dem Ziel, den Vereinszweck gem. Abs. (2) zu erreichen.

(4) Aktuelle Informationen an Mitglieder und Öffentlichkeit über den Stand des Projektes P21 und die Verhandlungen mit Behörden und Organisationen.

(5) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen ähnlicher Zielsetzungen, um die Interessen der Mitglieder und Bürger erfolgreicher vertreten zu können.

(6) Unterstützung der Mitglieder bei Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der geplanten Höchstspannungstrasse.

§ 10 Mitgliederversammlung

1. Der Mitgliederversammlung (MV) gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

2. Die MV wird durch den Vorstand einberufen und findet jährlich statt. Die Einberufung erfolgt auch, wenn ein dringendes Vereinsinteresse dies erfordert.

3. Die Einberufung bzw. Einladung zur MV geschieht schriftlich (per Post oder E-Mail oder per Mitteilung in der Tageszeitung) mit einer Ladungsfrist von 7 Wochentagen.

4. Die MV wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.