Das Genehmigungsverfahren:

  1. Zunächst wird eine Raumwiderstandsanalyse durchgeführt, in dem die betroffene Region auf Widerstände gegen den Leitungsbau untersucht wird und mögliche grobe Trassenvarianten vorgeschlagen werden. Das führt zu einer Antragskonferenz, in der der Netzbetreiber, hier amprion, der Genehmigungsbehörde, hier Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL), die Ergebnisse seiner Untersuchung vorlegt. Als Konsequenz legt dann das ArL die genauer zu untersuchenden Trassenvarianten fest und beauftragt den Netzbetreiber mit dieser Untersuchung.
  2. Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV), Maßnahme 51a: Conneforde – Cloppenburg
    • ArL folgt in der Landesplanerischen Feststellung vom 22.10.2018 der von TenneT und Amprion vorgeschlagenen Vorzugstrasse C
    • Für die Standorte der Umspannanlagen bei CLP sind Suchräume landesplanerisch festgestellt: Nikolausdorf (Gemeinde Garrel) und Nutteln (Gemeinde Cappeln.
    • Bis Ende 2020 Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für 3 von 4 Planfeststellungsabschnitten, wobei die beiden Umspannanlagen gesondert nach BImschG genehmigt werden sollen.
  3. Stand des Raumordnungsverfahrens (ROV), Maßnahme 51b: Cloppenburg – Merzen
    • ArL folgt in der Landesplanerischen Feststellung vom 05.07.2019 der von TenneT und Amprion vorgeschlagenen Vorzugstrasse A/B.
    • Amprion erstellt z. Zt. genaue Trassenpläne für den Vorzugskorridor A/B und verhandelt mit Grundstückseigentümern über Maststandorte. Auch über die möglichen Abschnitte der Erdverkabelung wird noch diskutiert.Die Einreichung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ist für das 1. Quartal 2021 geplant. Amprion teilt mit, daß die Inbetriebnahme dieses Leitungsabschnittes nunmehr in 2026 geplant ist.
    • Für die Umspannanlage des Netzverknüpfungspunktes Merzen sind mehrere Genehmigungen nach BImSchG vorgesehen, zunächst ist aber nur ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht worden. Termine sind nicht bekannt.
  4. Die letzte Stufe ist dann das sog. Planfeststellungsverfahren, indem wieder unter Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit eine detaillierte Prüfung der in der Landesplanerischen Feststellung empfohlenen Trasse erfolgt. Dieses mündet dann in einem Planfeststellungsbeschluss, der praktisch die Baugenehmigung darstellt.

Für das Jahr 2020 wird mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss gerechnet. Für Bau und Inbetriebnahme werden zwei weitere Jahre ins Land gehen, so dass die Fertigstellung des Projektes im Jahr 2022 geplant ist.
Eine Information von amprion über die Schritte und Zeitplanung des Verfahrens finden Sie auf den Seiten 5 und 6 der CCM Information.