Vortrag vom 12.06.2023
Gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der Energiewende
Bundesregierung beschließt Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren: Paket I, II, III
- Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 22.07.2022 regelt den Flächenbeitrag der Bundesländer für Windenergie
- Änderung des Baugesetzbuchs
§ 35 Bauen im Außenbereich: Windenergie zugelassen (Privilegierung)
§ 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land (in Verbindung mit § 35)
- Windenergieanlagen erzeugen keine Beeinträchtigung bezüglich schädlicher Umwelteinwirkungen
- Für den Flächenbeitrag keine Bindung an entgegenstehenden Zielen der Raumordnung oder entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan
- Bei Einhaltung des Abstandes (Mitte Mastfuß zum Wohnhaus) von 2xH (Nabenhöhe + Rotorradius) ist kein öffentlicher Belang hinsichtlich einer optisch bedrängenden Wirkung vorhanden
- Änderung des Raumordnungsgesetzes vom Bund (Zustimmung EU steht noch aus)
- Ausschluss doppelter Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- Bei geeigneten Windflächen kann UVP und Artenschutzprüfung entfallen
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Strategische Umweltprüfung (SUP) § 38ff für die Aufstellung von Plänen
- Bundesnaturschutzgesetz
- §21 regelt Biotopverbund, Biotopvernetzung (Kernfläche, Verbindungsflächen etc.)
- §26 regelt die Erlaubnis, dass Windenergieanlagen (WEA) in Naturschutzgebieten aufgestellt werden dürfen
- Planung und Genehmigung von WEA an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass v. 20.07.2021)
- ermöglicht in der Regel Genehmigungsverfahren ohne öffentliche Beteiligung
- Abstand 2 x H einer Referenzanlage ist harte Tabuzone
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz: Regelt den Trassenbau Stromleitungsprojekte durch den Landkreis Osnabrück
Schwerpunkte der Präsentation
Schwerpunkt 1: 380 kV Freileitung CCM
380 kV Drehstrom-Freileitung von Connevorde über Cloppenburg nach Merzen (CCM), Maßnahme 51b.
Derzeit Prüfung der Einwendungen, nachfolgend Erörterung und Planfeststellung
Schwerpunkt 2: BalWin 1 und 2
525 kV Gleichstromleitung vorrangig erdverkabelt, 2 Leitungen, Kapazität je 2GW, von der Nordseeküste nach Wehrendorf in Niedersachsen BalWin 1 (früher LanWin 1) und nach Westerkappeln in Nordrhein-Westfalen BalWin 2 (früher LanWin 3)
Durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL): Festlegung des Untersuchungs-rahmens am 29.11.2022
Das ArL teilt uns mit:
Ende Juli 23 erfolgt Vollständigkeitsprüfung
September/Oktober 23 Auslegung (nur digital)
Dezember 23 Erörterung der Einwände
Anfang 24 fällt die Entscheidung für die Trasse
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osnabrück wird als Entwurf berücksichtigt
Bündelung mit linearen Infrastrukturen nicht geplant (entlang Autobahnen, Kanälen…)
Landschaftsprogramm Niedersachsen (Biotopverbund) ist nur Fachgutachten
für harte Regelungen vom Bundesnaturschutzgesetz werden Ausnahmen gemacht
BalWin 1 und 2
Schwerpunkt 3: Korridor B, Vorhaben 48 und 49
525 kV zwei Gleichstromleitungen vorrangig erdverkabelt von Heide (Schleswig-Holstein) nach Polsum (Nordrhein-Westfalen), Projekt 48 und von
Wilhelmshaven (Niedersachsen) nach Hamm (Nordrhein-Westfalen), Projekt 49 liegen im Korridor B
Verfahrensleitung durch Bundesnetzagentur (BNA), Planung durch Amprion
Antragskonferenz für Abschnitte Mitte am 14.12.2022 erfolgt
Start der Bundesfachplanung:
Zurzeit Prüfung der Unterlagen für den endgültigen Prüfauftrag durch BNA
Wunschtrasse Amprion verläuft westlich Löningen und Fürstenau
3 weitere Alternativ-Trassen im Bereich Quakenbrück und Bersenbrück, Korridor B
Schwerpunkt 4: Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) in allgemeiner Betrachtung (Daseinsvorsorge Punkt 2.2))
Landkreis Osnabrück, 1. Entwurf
Auslegung digital: 25.05. bis 26.06.2023
Einwände bis 12.07.2023 (Fristende), digital, auch schriftlich noch möglich
Digitaler Weg: LK Osnabrueck –> Verwaltung –> Auslegungen https://www.entera1.de/195_rrop_osnabrueck/
Die Erkenntnisse der Bürgerinitiative dazu:
BSB hat keine zentralörtliche Teilfunktion
Naturgebiete unbedeutend
Haseregion unbedeutend
Ankumer Berge unbedeutend
Vogelwelt in Haseniederung unbedeutend
Viel Platz für Stromtrassen und WEA
Klärung durch Gemeinden dringend erwünscht
Schwerpunkt 5: RROP bezüglich des Biotopverbunds
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osnabrück im 1. Entwurf
Biotopverbundkonzept, siehe Begründung und Umweltbericht
Die Mindestgröße der flächigen Darstellung liegt bei 10 ha, alle kleineren Polygone wurden entfernt. Ausnahmen bilden Natura- und Natura 2000-Gebiete
Erkenntnisse der Bürgerinitiative dazu:
Karten sind nur grob gestaltet, unübersichtlich und in schlechter Qualität
Detailbereiche werden nicht dargestellt, Beschreibung nicht ausreichend
Biotopverbundflächen unter 10 ha werden auf Vorbehaltsgebiete Biotopverbund abgewertet
Vorranggebiet Biotopverbund Wenstrup, 72 ha, nicht mit Hasebereich verbunden, Anschlusspunkt offensichtlich unbedeutend
Bachanbindungen im Grenzbereich der Landkreise OS und Vechta unvollständig
Insgesamt Konzept unzureichend
Klärung durch Gemeinden dringend erwünscht
Schwerpunkt 6: RROP Windvorranggebiete
Pflicht des Landkreises: 1,01% der Kreisfläche ➢ Entwurf des Landkreises: ca. 3% der Kreisfläche ➢ Zitat Begründung, S. 139:
Es gibt zwei Verfahren für die Ausweisung der Windvorranggebiete:
über RROP des Landkreises (vom LK Osnabrück genutzt)
über Bauleitplanung der Gemeinden (vom LK Vechta genutzt)
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Landkreis Osnabrück, 1. Entwurf, Windvorranggebiete Technik
–> Gesetzliche Vorgabe einer Referenzanlage für die Planung laut Umweltbericht, S. 85
Nennleistung 4,33 MW
Rotordurchmesser 150 m (Rotorradius 75 m)
Nabenhöhe 155 m
Abstand Rotorblattspitze zum Grund 80 m
Gesamthöhe 230 m
Vorgaben für komplette Anrechnung der Flächenpotentiale
Keine Höhenbegrenzung der WEA auf den Vorrangflächen
Rotor-out-Planung gefordert (Mastfuß an Grenze Vorranggebiet)
Windvorrangflächen Badbergen – Gehrde
Rotor-out-Planung
Für jedes Vorranggebiet wurde von Landschaftsarchitekten des beauftragten Planungsbüros eine Systematische Umweltprüfung
(SUP) in Tabellenform erstellt
Erkenntnisse der Bürgerinitiative dazu:
Windvorranggebiete sind sehr ungleichmäßig über den Landkreis verteilt.
Der Nordkreis ist auch im Hinblick auf die Leitungstrassen-Planung deutlich benachteiligt.
Eine alternative Planung der WEA mit gleichmäßiger Verteilung über die Fläche ist vorzulegen.
Es fehlt eine gemeinsame Darstellung von Windvorranggebieten und sämtlichen Höchstspannungstrassen.
Windvorrangflächen sind gem. Rotor-out zu erweitern.
Referenzanlage entspricht nicht mehr dem Stand der Technik
Fachgutachten für Spezialprobleme wie Lärm, Infraschall und Schattenwurf sind im Entwurf des RROP nicht erwähnt
Chancen für Bündelung mit linearer Infrastruktur sind bei weitem nicht ausgenutzt
Klärung durch Gemeinden dringend erwünscht, da die Gesamtbelastung der Anwohner im Nordkreis zu hoch erscheint
Nördlicher Landkreis OS
Empfehlung der Bürgerinitiative:
➢Studieren des Entwurfes des RROP
➢Einwände formulieren